Glossar
Absperrplan
Ist die grafische Darstellung der räumlichen Anordnung des Sprengplatzes, Gefahrenzone und Absperrbereich mit Eintragung der besonders schützenswerten Objekte.
Allgemein anerkannte Regeln der Technik
Der Begriff allgemein anerkannte Regeln der Technik unterscheidet sich vom Stand der Technik. Er steht eher für eine niedrigere Stufe der technischen Entwicklung; die Techniken müssen sich bereits in der Praxis bewährt haben.
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind Regeln zur Lösung technischer Aufgaben, die von der Mehrheit der Fachleute anerkannt, wissenschaftlich fundiert, praktisch erprobt und hinreichend bewährt sind.
Sie müssen Teil eines allgemeinen, zusammenhängenden technischen Regelwerks sein und ihre Wirksamkeit muss von der Mehrheit der Fachleute auf dem jeweiligen Gebiet als richtig und zweckmäßig anerkannt sein.
Inhaber eines Befähigungsscheins
Inhaber eines Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG).
Aufbewahrungsort
Aufbewahrungsort für sichergestellte Kampfmittel bis zu deren Beseitigung durch den staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst.
Bergung
Bergung von Munition an Orten mit unvorhergesehenen Ereignissen beim Ziel,
- um die Munition in Sicherheit zu bringen (Security),
- um die Gefahrenquelle an einen anderen Ort zu verlegen oder
- die Munition in andere Bereiche/Teilbereiche des Munitionshandlings zu verlagern
Die Bergung umfasst auch die notwendigen Tätigkeiten wie das Aufspüren, Freilegen, Identifizieren, Bewachen, Untersuchen, Entschärfen, Wiederherstellen der Handhabungs- und Transportsicherheit und das Verpacken der Munition sowie das Aufräumen des Brand- bzw. Unfallortes.
Beste verfügbare Technik
Ein anderer Begriff für den Stand von Wissenschaft und Technik ist beste verfügbare Technik (BVT). Sie muss nicht erprobt oder wirtschaftlich tragfähig sein. Dieser Rechtsbegriff wird vor allem durch das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union in das nationale Recht der Mitgliedstaaten eingeführt, u.a. durch die Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie).
Bewertung
Jeder Planungs- und Untersuchungsschritt muss mit einer Bewertung abschließen, die den Sachverhalt und die daraus resultierenden Konsequenzen erkennt.
Blindgänger
Explosive Kampfmittel, die scharf, detonationsbereit, gesichert oder anderweitig für den Einsatz vorbereitet sind und die abgefeuert, abgeworfen, katapultiert, geworfen oder verlegt wurden und die aufgrund von Fehlern oder absichtlich oder aus anderen Gründen nicht wirksam waren.
Brandfördernde Stoffe
Feste chemische Verbindungen, Flüssigkeiten oder Gemische, die nach der Entzündung hohe Verbrennungstemperaturen entwickeln (Selbst- oder Fremdentzündung), lange brennen, gut an Oberflächen haften und schwer zu löschen sind.
Chemische Kampfstoffe
Chemische Kampfstoffe sind nach militärischer Definition chemische Stoffe, die in gasförmigem, flüssigem oder festem Zustand zu Kriegszwecken eingesetzt werden können, flüssigem oder festem Zustand für Kriegszwecke oder militärische Operationen aufgrund ihrer toxischen Wirkung gegen Menschen, Tiere oder Pflanzen eingesetzt werden können und die Kampfkraft des Gegners durch vorübergehende, dauerhafte oder tödliche Vergiftung schwächen sollen. Chemische Kampfstoffe sind mit Stoffen verwandt, die üblicherweise in der chemischen Industrie verwendet werden. Diese Stoffe wurden erst durch ihre militärische Verwendung zu chemischen Kampfstoffen (z. B. Phosgen und Blausäure).
Detonation
Eine Detonation ist eine Explosion, bei der die Ausbreitung der chemischen Reaktion im Sprengstoff mit einer Stoßwelle gekoppelt ist.
Beseitigung oder Verringerung des Risikos einer unbeabsichtigten Zündung oder Freisetzung der aktiven Ladung(en) von Munition, deren Sicherheitszustand beeinträchtigt ist oder sein kann, mit dem Ziel, die Munition handhabungs- und transportsicher zu machen.
Entschärfungsmethoden sind z.B.
- Unterbrechen der Zünderkette (Sichern des Zünders; Zerstören, Beschädigen, Blockieren oder Entfernen funktionswichtiger Zünderteile usw.)
- Entfernen der Anzündmittel
- Unterbrechung von Funktionsabläufen
Untersuchung
Ermittlung einer möglichen Belastung durch Kampfmittel.
Explosion
Eine Explosion ist eine Form der Reaktion von Stoffen, die mit einer extrem schnellen Änderung der Parameter Druck, Temperatur und Volumen der entstehenden oder vorhandenen Gase einhergeht.
Explosivstoff
Explosivstoffe sind die in Anlage III des Sprengstoffgesetzes (BGBl. I S. 577 und S. 1530), die nach der Richtlinie 93/15/EWG des Rates vom 5. April 1993 (Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (ABl. EG Nr. L 121 S. 20) in der jeweils geltenden Fassung) als solche gelten oder ihnen in Zusammensetzung und Wirkung ähnlich sind.
Sachverständiger für Munition
Inhaber eines Befähigungsnachweises mit Sachkundenachweis aus einem staatlichen oder staatlich anerkannten Grundlehrgang für den Umgang mit Fundmunition zur Kampfmittelbeseitigung.
Freilegung
Freilegen ist Graben, bis die Kampfmittel identifiziert werden können.
Munitionsfunde
Munition oder explosive Kriegswaffen, die nicht kontinuierlich gelagert, überwacht oder verwaltet wurden.
Gefahr
Eine Gefahr liegt vor, wenn ein Zustand oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf der Ereignisse mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Schädigung der geschützten Interessen der öffentlichen Sicherheit (insbesondere Leben und Gesundheit, Freiheit, Eigentum des Einzelnen) oder der öffentlichen Ordnung führen würde. Der Schaden muss also nicht mit Sicherheit erwartet werden.
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist die abschließende Bewertung des Risikopotenzials. Sie umfasst die möglichen Explosions- und Detonationswirkungen auf die potenziell betroffenen Schutzgüter im Einzelfall. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, eine kampfmittelverdächtige Fläche oder einen Einzelstandort entweder vom Verdacht freizustellen oder als kampfmittelbelastete Fläche oder Einzelstandort festzustellen und zu charakterisieren und die Entscheidung über die zu treffenden Maßnahmen vorzubereiten.
Handhabbar
Bedeutet transportfähig.
Identifizieren
Die Kampfmittel müssen von der sachkundigen Person identifiziert werden, im Hinblick auf einen sicheren Transport auf der Straße beurteilt und auf ihre Transportfähigkeit geprüft werden. Diese Allgemeinverfügung gilt nicht für Kampfmittel, die nicht für transportfähig erklärt wurden.
Kampfmittel
Die Arbeitshilfe der Bundesregierung zur Kampfmittelräumung definiert Kampfmittel als
- Gegenstände und Stoffe militärischen Ursprungs und Teile solcher Gegenstände, die nicht mehr gebraucht werden und zur Kriegsführung bestimmt sind
- Chemische Kampfstoffe, Rauch, Brand- oder Reizstoffe oder Rückstände solcher Stoffe enthalten,
- Sprengstoffe oder Rückstände davon enthalten oder aus Sprengstoffen oder Rückständen davon bestehen, oder
- Kriegswaffen oder wesentliche Teile von Kriegswaffen sind
Kampfmittelbeseitigung
Die zivile Kampfmittelbeseitigung ist in Deutschland eine Aufgabe zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, weshalb in der Regel in jedem Bundesland eine entsprechende “Sprengstoffverordnung” erlassen wurde.
Die Kampfmittelbeseitigung beginnt mit einer historischen Untersuchung, die mit einer Bewertung abschließt. Daran schließt sich in der Regel eine technische Untersuchung an, die mit einer abschließenden Risikobewertung endet. Bestätigt sich der Gefahrenverdacht, wird die Evakuierung auf der Grundlage eines Evakuierungskonzeptes geplant und eingeleitet.
Zunächst wird die Evakuierungsfähigkeit hergestellt (z.B. Anlegen einer Baustraße). Zur Sondierung und Ortung der Kampfmittel werden modernste Geräte eingesetzt. Freigelegte Kampfmittel werden durch den Inhaber eines Sachkundenachweises identifiziert. In der Regel wird das Objekt geborgen und vor der Vernichtung zu einem Bereitstellungsraum innerhalb der Räumstelle transportiert.
Die Vernichtung erfolgt in der Regel durch den zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bundesländer in geeigneter Weise außerhalb der Räumstelle. Ist ein Transport/eine Beseitigung nicht möglich, werden die Kampfmittel vor Ort vernichtet. Nach Absprache mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst können auch gewerbliche Kampfmittelräumunternehmen mit diesen Arbeiten beauftragt werden.
Extremität von Kampfmitteln
Die Kampfmittelräumung beschreibt die Situation von kampfmittelbelasteten Grundstücken nach durchgeführten Räumungs- und Beseitigungsarbeiten. Sie wird nach Abschluss der Arbeiten (bzw. der Suche) unter Angabe des Räumungsziels und der eingesetzten Technik angegeben.
Munition/Munitionsteile
Gegenstände oder deren Teile zur bestimmungsgemäßen militärischen Verwendung mit Explosivstoffen, wie Patronen, Kartuschen, Sprengköpfe, Handgranaten, Minen, Bomben, Torpedos und Raketen, einschließlich Treibladungen und Pyrotechnik. Die Munition kann auch Brand-, Rauch- und Reizstoffe sowie chemische Kampfstoffe enthalten. Diese Munition wird auch als Vorratsmunition bezeichnet.
Schrottmunition
Munitionsschrott sind Munitionsfragmente oder Munitionsteile ohne explosive Rückstände.
Nebelstoffe
Chemische Stoffe, die infolge physikalischer oder chemischer Prozesse, Aerosole bilden, die die Sicht beeinträchtigen
Qualitätssicherung
Die Qualitätssicherung dient dazu, dass die an die Tätigkeit gestellten Anforderungen und Forderungen sowie die geltenden Gesetze und Normen erfüllt werden. Die Qualitätssicherung liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat die Qualitätssicherungsmaßnahmen so zu dokumentieren, dass sie für Dritte vollständig nachvollziehbar sind.
Räumstelle
Bereich, der durch Kampfmittel kontaminiert ist und geräumt wird. Dazu gehören auch Einzelstandorte.
Regeln der Technik
Im Folgenden werden die Begriffe “Stand der Technik”, “allgemein anerkannte Regeln der Technik”, “Stand der Wissenschaft und Technik” und “beste verfügbare Technik” erläutert.
Sondierung
Bei einer baubegleitenden Kampfmittelräumung wird der Boden mit aktiven und/oder passiven Sonden untersucht. Nach schichtweiser Räumung abgegrenzter Bereiche durch die verantwortliche Person nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 SprengG kann der Boden unter zusätzlicher Sichtkontrolle bis zur genehmigten Tiefe ausgehoben werden. Dieser Vorgang wird so lange wiederholt, bis die Aushubsohle erreicht ist.
Je nach Kampfmittelverdacht sind die Baugrubensohle und die Baugrubenböschungen bzw. -wände systematisch und vollflächig mit aktiven und/oder passiven Sonden zu untersuchen und ggf. zu räumen, um die Kampfmittelfreiheit sicherzustellen.
Stand der Technik
Dieser Begriff bezeichnet die technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, die auf gesicherten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen beruhen. Der Stand der Technik bedeutet auch, dass er wirtschaftlich machbar ist.
Der Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsmethoden, der die praktische Eignung der Maßnahme im Hinblick auf die verfolgten Ziele (z.B. Ziele des Arbeitsschutzes, des Umweltschutzes, der Sicherheit für Dritte, der Wirtschaftlichkeit: d.h. allgemein ein hohes Niveau in Bezug auf die zu berücksichtigenden Aspekte zu erreichen) insgesamt gesichert erscheinen lässt.
Der Stand der Technik geht immer über die allgemein anerkannten Regeln der Technik hinaus und enthält das den Fachleuten zur Verfügung stehende, wissenschaftlich fundierte, in der Praxis erprobte und hinreichend bewährte Fachwissen.
Stand von Wissenschaft und Technik
Der Begriff “Stand von Wissenschaft und Technik” beschreibt eine wissenschaftlich belegte technische Spitzenleistung. Dieser Standard wird von der Rechtsordnung nur für Arbeiten nach dem Atomgesetz und der Strahlenschutzverordnung gefordert, für alle anderen Ingenieurstätigkeiten geht er über die üblichen Anforderungen hinaus.
Der Stand von Wissenschaft und Technik
- ist wissenschaftlich fundiert,
- ist technisch machbar,
- kann ohne praktischen Nachweis sein,
- ist öffentlich zugänglich.
Transport
Teil der Kampfmittelräumung. Außerhalb des Räumungsgeländes werden die Begriffe “Transport” (nach ADR) oder “Sendung” verwendet. Dies ist nur für den staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst zulässig.
Transportfähig
Kampfmittel sind immer als nicht handhabbar anzusehen. Sie gelten daher erst dann als transportfähig, wenn ein Spezialist sie für transportfähig erklärt.
Verantwortliche Person
Person (nach § 19 SprengG), die im Besitz eines Befähigungsnachweises nach § 20 SprengG ist und, insbesondere die besondere Sachkunde als Aufsichtsperson in der Kampfmittelbeseitigung nachweist und nach § 21 SprengG für die jeweilige Räumstelle bestellt ist.
Vernichtung
Vernichtung ist das unwiederbringliche Unwirksammachen von Explosivstoffen, Gegenständen mit Explosivstoff oder Sprengmitteln, ohne dass diese ihrer Bestimmung zugeführt werden. Die Vernichtung umfasst das Verbrennen, Verbrennen, Ausbrennen, Sprengen, chemische Behandlung.
Zündung
Zündmittel sind Stoffe oder Erzeugnisse, die zur Auslösung der Umwandlung von Explosivstoffen, d. h. zur Zündung, verwendet werden. Sie werden in hochexplosive und nichtexplosive Zündmittel unterteilt, je nachdem, ob sie explosive Eigenschaften haben oder nicht (Sprengschnur, Sprengkapsel, Sprengverzögerer, elektrischer Zünder, Sprengschnur, Sprengschnurzünder).